Ein erfahrenes Ärzteteam steht Dir bei einer Online-Behandlung zur Verfügung.
Wir bieten nur ärztlich verschriebenes medizinisches Cannabis an.
GoEasy verbindet Dich bei einer Online-Behandlung mit kompetenten Ärzten. Bei Eignung erhältst Du ein Rezept zur Abholung / Lieferung.
Nicht geeignet für ein Cannabis-Rezept? Wir erstatten alle bereits angefallenen Kosten.
Keine Registrierung notwendig
Cannabis wird seit Jahren in der Medizin eingesetzt.
Deine persönlichen Daten sind bei uns sicher.
Nein, wir leiten Deine Daten nicht an Deine Krankenkasse weiter. Der Schutz Deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität. Deine Daten sind bei uns sicher und werden nicht an Behörden oder andere Institutionen weitergegeben.
Die Kosten für die Behandlungs-Anfrage betragen 14,90 € für das 1. Rezept und 9,90 € für jedes weitere Rezept. Hinzu kommen die Preise für das jeweilige Produkt, die je nach Sorte und Dosierung variieren.
In der Regel erhältst Du Deine Bestellung innerhalb von 48 Stunden (werktags).
Wir versenden die Pakete in einer neutralen und diskreten Verpackung – ohne Namen oder Logo.
Medizinisches Cannabis und Cannabis für den Freizeitgebrauch stammen zwar aus derselben Quelle – der Cannabis-Pflanze. Medizinisches Cannabis besteht jedoch aus speziell ausgewählten und entwickelten Sorten, die eine potenzielle therapeutische Wirkung haben.
THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) sind die beiden bekanntesten Cannabinoide der Cannabis-Pflanze:
Studien zeigen, dass medizinisches Cannabis bei einer Vielzahl von Beschwerden positive Wirkungen haben kann. Wenn Du Dich für eine Online-Behandlung entscheidest, wird ein Facharzt / eine Fachärztin in einer Online-Sprechstunde beurteilen, ob medizinisches Cannabis für Dich geeignet ist.
Disclaimer: Nach der Übermittlung der Behandlungsanfrage an den Arzt / die Ärztin durch den Patienten, prüfen die Fachkreisangehörigen, ob die Behandlung medizinisch notwendig und vertretbar ist. Eine Fernbehandlung ist nicht in allen Fällen möglich und setzt anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB voraus. Die ausgewählte Ärztin / der ausgewählte Arzt entscheidet nach eigener Beurteilung über die Durchführung einer Therapiemaßnahme mit Medizinalcannabis unter Berücksichtigung aller im Fragebogen und weiterem Behandlungsverlauf gewonnenen Erkenntnisse.
Wer hat Anspruch und wie erhält man es?
Möchtest Du medizinisches Cannabis verschrieben bekommen, musst Du eine Ärztin oder einen Arzt finden, der sich damit auskennt. Bekommst Du Cannabis auf Rezept verordnet, stellt sich noch die Frage der Kostenübernahme. Es gibt immer die Möglichkeit, Cannabis als Privatrezept selbst zu bezahlen. In einigen Fällen kann auch die Krankenkasse einspringen.
Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, dürfen alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Cannabis per Rezept verordnen. Es existieren Studien dazu, dass Cannabis unter anderem bei starker Übelkeit, chronischen Schmerzen, Spastiken und Muskelkrämpfen unterstützend eingesetzt werden kann.
Seit dem 1. April 2024 ist die Verschreibung von Cannabis ohne Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept) möglich, da seit diesem Datum die Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten ist. Ein BTM-Rezept ist nur für starke Medikamente erforderlich, die im Rahmen der Betäubungsmittelverordnung reguliert sind.
Ein medizinisches Cannabis-Rezept wird nur dann ausgestellt, wenn keine medizinisch anerkannte Leistung zur Verfügung steht oder angewendet werden kann. Vereinfacht gesagt ist die Verordnung nur möglich, wenn medizinische Therapiemaßnahmen keine Wirkung gezeigt haben. Deine Ärztin oder Dein Arzt wägen individuell ab und berücksichtigen dabei die potenziell auftretenden Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis.
Eine Cannabis-Verschreibung funktioniert in drei Schritten:
Deine Krankenkasse erteilt entweder eine Genehmigung oder eine Absage, was sich aber nur auf die Kostenübernahme bezieht. Dein Privatrezept kannst Du auch selbst bezahlen. In Deutschland kannst Du kein medizinisches Cannabis ohne Rezept kaufen.
Damit Du medizinisches Cannabis beantragen kannst, sieht das Gesetz drei Grundvoraussetzungen vor.
1. Deine Erkrankung wird als schwerwiegend eingestuft.
2. Es gibt keine anerkannte Leistung bzw. Therapie, die anstelle von Cannabis zum Einsatz kommen kann.
3. Cannabinoide haben das Potenzial, Dir zu helfen, bzw. die Aussicht darauf liegt nicht ganz weit entfernt.
Als schwerwiegend werden Erkrankungen eingestuft, wenn sie Dein Leben bedrohen oder sie bedingt durch die Schwere und Symptome Deine Lebensqualität beeinflussen. Deine Ärztin oder Dein Arzt wägen Deine Anzeichen und den prognostizierten Verlauf individuell ab, bevor der Cannabis-Antrag bei der Krankenkasse gestellt wird.
Die Verschreibung durch Deine Ärztin / Deinen Arzt und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse, sind jedoch zwei unterschiedliche Vorgänge. Auch ohne die Bereitschaft Deiner Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen, kannst Du medizinisches Cannabis als Privatzahler kaufen.
Bei den nachfolgend genannten Erkrankungen wurde die Wirkung von Cannabis bereits erforscht, sodass die Verschreibung möglich sein kann:
Abschließende Studien stehen auch Stand 2024 noch aus, erste Hinweise lassen aber auf die Wirksamkeit schließen. Um Cannabis von der Ärztin oder dem Arzt verschreiben zu lassen, ist stets eine individuelle Beurteilung Deiner Situation erforderlich.
Wie Du das verschriebene medizinische Cannabis-Präparat anwendest, hängt vom verordneten Produkt ab. Cannabis-Blüten können inhaliert werden (z. B. mit einem Vaporizer), alternativ dazu kannst Du sie als Tee konsumieren. Die Wirkung wird immer dann erreicht, wenn die inaktiven Säuren von THC und CBD beim Erhitzungsprozess decarboxyliert werden. Dann steht Dir die pharmakologisch wirksame Form zur Verfügung.
Eine weitere sinnvolle medizinische Darreichungsform ist Cannabis-Extrakt. Dieses wird normalerweise oral in Tropfenform eingenommen. Entweder wird es geschluckt oder bereits über die Mundschleimhaut resorbiert. Dadurch ist eine schnellere Wirkung und präzisere Dosierung möglich.
Das Rauchen von Cannabisprodukten zusammen mit Tabak ist nicht empfehlenswert. Hierbei entstehen Verbrennungsprodukte, die bei Verwendung eines Vaporizers umgangen werden können. Aus ärztlicher Sicht wird zudem das Backen von Cannabis-Keksen nicht empfohlen, da Du hier keine genaue Dosierung einhalten kannst.
Ein weiteres Problem: Im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis ist beispielsweise Tabak nicht verzeichnet, sodass Du einen zusätzlichen Einzelfallantrag bei Deiner Krankenkasse stellen musst. Das Problem hast Du zwar nicht, wenn Du ohnehin ein Privatrezept bezogen hast, aber die Schwierigkeiten bei der Dosierung bleiben bestehen.
Wurde Dein Antrag von der Krankenkasse bewilligt, stellt Deine Ärztin oder Dein Arzt das Rezept für Cannabis aus. Seit dem 1. April 2024 reicht hierfür eine einfache Verordnung per E-Rezept aus. Dieses Rezept wird auf Deiner Gesundheitskarte gespeichert und kann von Dir in jeder Apotheke eingelöst werden.
Doch selbst wenn Deine Krankenkasse die Bewilligung von Cannabis ablehnt, kannst Du immer noch ein Privatrezept anfordern und die Kosten selbst übernehmen. Wende Dich an einen Arzt oder eine Ärztin Deines Vertrauens, der oder die sich mit der Verschreibung von medizinischem Cannabis auskennt.
Niedergelassene Apotheken haben oft nicht alle Cannabis-Sorten vorrätig und müssen diese für Dich bestellen. Alternativ zur lokalen Apotheke vor Ort besteht die Möglichkeit, Dein Cannabis-Rezept online einzulösen. Im Internet findest Du spezialisierte Cannabis-Apotheken, die das verordnete Präparat für Dich bereitstellen und per Post an Dich versenden.
Spezialisierte Cannabis-Apotheken haben den Vorteil, dass sie auf dem Gebiet Erfahrungen mitbringen. Achte auf eine Zertifizierung nach ISO-Norm 9001:2015 für die „Betreuung und Versorgung von Cannabis-Patienten“.
Voraussetzung für die Kostenübernahme des medizinischen Cannabis durch die gesetzliche Krankenkasse ist die Bewilligung des Antrags. Die gesetzliche Rezeptgebühr wird von Dir getragen, sie beträgt zwischen 5,00 € und 10,00 €. Bist Du von Zuzahlungen befreit, erhältst Du Dein Cannabis auf Rezept ohne zusätzliche Kosten.
Bist Du in der privaten Krankenversicherung (PKV), verordnen Deine Ärztin oder Dein Arzt Cannabis auf Privatrezept. Du zahlst in diesem Fall die Gebühren für die medizinische Untersuchung, die Verordnung und das Cannabisprodukt selbst. Ob und wie viel Deine PKV übernimmt, hängt von Deiner Versicherung und Deinem Vertrag ab.
Auch als Person, die nicht in der PKV versichert ist, kannst Du selbstverständlich Cannabis auf Rezept erhalten und ebenfalls selbst bezahlen. Es erscheint denkbar, dass es in Zukunft private Zusatzversicherungen geben könnte, die auf die Verordnung von medizinischem Cannabis spezialisiert sind.
Leidest Du unter chronischen Schmerzen oder schwer therapierbaren Erkrankungen, kannst Du ein Cannabis-Rezept beantragen. Ob die Krankenkasse ihre Genehmigung erteilt, hängt vom individuellen Fall ab. Du kannst aber in jedem Fall immer ein Privatrezept für Selbstzahler beantragen, für dessen Kosten Du selbst aufkommst. Suche Dir eine auf Cannabis-Behandlungen spezialisierte Arztpraxis, um die besten Chancen zu haben.