Was Patienten und Patientinnen wissen müssen
Medizinisches Cannabis kann Dir in Deutschland von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt verordnet werden. Es gibt inzwischen viele Ärztinnen und Ärzte, die auf diesem Gebiet über Erfahrung verfügen. Zudem gibt es Online-Arztpraxen, in denen Du ein Cannabis-Rezept per telemedizinischer Beratung erhalten kannst. Was Du wissen musst und was für eine Verordnung von Cannabis wichtig ist, erfährst Du bei uns.
In Deutschland ist die Verordnung von medizinischem Cannabis durch gesetzliche Vorgaben streng geregelt. Damit wird sichergestellt, dass Cannabis nur bei medizinischer Notwendigkeit verordnet wird und für Dich sicher ist.
Grundsätzlich dürfen alle Ärzte in Deutschland (mit Ausnahme von Zahnmediziner:innen und Tiermediziner:innen) Cannabis verschreiben. Diese Medizinerinnen und Mediziner sollten fundierte Kenntnisse in der Anwendung und Wirkung von medizinischem Cannabis mitbringen. Es gibt Schulungen und Fortbildungen zum Thema, die allerdings nicht verpflichtend sind.
Hausarztpraxen sind erste Ansprechpartner:innen für Patienten und Patientinnen und können bei medizinischer Notwendigkeit medizinisches Cannabis verordnen. Sie müssen allerdings zuvor sicherstellen, dass alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft sind.
Facharztpraxen der Neurologie, Onkologie oder Schmerztherapie haben oft spezifische Kenntnisse und Erfahrungen mit Erkrankungen, bei denen medizinisches Cannabis hilfreich sein kann. Ihre Expertise spielt bei der Verordnung eine wichtige Rolle.
Eine dritte Gruppe sind Palliativmediziner:innen, die schwer kranke Patientinnen und Patienten betreuen. Hier wird medizinisches Cannabis häufig zur Linderung schwerer Symptome eingesetzt.
Medizinisches Cannabis darf in Deutschland nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben verschrieben werden. Seit dem 1. April 2024 wurden die Vorgaben etwas gelockert; es ist zum Beispiel kein Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich.
Eine Verordnung ist nur durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich, hierbei gelten auch Telemediziner:innen als zulässige Ansprechpartner:innen. Eine Approbation in Deutschland ist Voraussetzung.
Die Kriterien für die Verschreibung von medizinischem Cannabis sind nicht so streng, wie viele es vermuten. Ärztinnen und Ärzte dürfen medizinisches Cannabis nicht nur bei schweren und lebensbedrohlichen Krankheiten verschreiben, sondern z. B. auch bei Migräne, Restless-Legs-Syndrom oder Schlafproblemen.
Wer auf Übernahme der Kosten von der Krankenversicherung hofft, muss allerdings eine Reihe von Bedingungen erfüllen und dann oft wochenlang auf die Bewilligung seines Antrags warten. Deshalb bevorzugen viele Cannabis-Patientinnen und -Patienten ein Privatrezept, das zwar selbst bezahlt wird, aber schneller verfügbar ist. In Deutschland kannst Du kein medizinisches Cannabis ohne Rezept kaufen.
Es gibt noch keine Liste genauer Erkrankungen, bei denen Ärztin oder Arzt medizinisches Cannabis verschreiben können oder sogar sollten.
Eine medizinische Notwendigkeit kann unter anderem bei folgenden Erkrankungen und Beschwerden gegeben sein:
Die Ärztin oder der Arzt beurteilen im Einzelfall, ob medizinisches Cannabis für Dich geeignet ist und ob es verschrieben werden darf.
Eine Verordnung von medizinischem Cannabis bei Deiner Ärztin oder Deinem Arzt folgt einem strukturierten Prozess. Er stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten mit geeigneter Indikation Zugang zu dieser Therapieform erhalten.
Wir haben für Dich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, wie Ärztinnen und Ärzte Cannabis verschreiben:
Die Auswahl der geeigneten Cannabis-Sorten erfolgt in enger Rücksprache zwischen Dir und Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Hierbei werden Faktoren wie die medizinische Indikation, CBD- und THC-Gehalt, Präferenzen und Verfügbarkeit berücksichtigt.
Durch die fortlaufende Betreuung stellen Ärztin und Arzt die Sicherheit und Wirksamkeit von medizinischem Cannabis sicher.
Hierfür wird auf folgende Maßnahmen zurückgegriffen:
Die Häufigkeit der Folgetermine hängt von den individuellen Absprachen ab. Kurz nach Beginn der Therapie sollte nach vier bis sechs Wochen ein erster Folgetermin stattfinden, um Wirkung und Verträglichkeit zu bewerten.
Anschließend sind regelmäßige Nachkontrollen alle drei bis sechs Monate üblich, um den langfristigen Therapieerfolg und mögliche Nebenwirkungen zu überwachen. Spürst Du frühzeitig Beschwerden oder unerwünschte Auswirkungen, stehen Dir Deine behandelnde Ärztin oder Dein behandelnder Arzt jederzeit zur Verfügung.
Im Rahmen des Folgetermins wird die Bewertung der Therapie mit Dir zusammen ermittelt. Die bislang gegebene Dosierung wird überprüft und kann gegebenenfalls angepasst werden. Deine Ärztin oder Dein Arzt erfassen mögliche Nebenwirkungen und beurteilen, ob Du das medizinische Cannabis wie erwartet verträgst.
Grundsätzlich dürfen alle Ärztinnen und Ärzte (mit Ausnahme von Zahnmediziner:innen und Tiermediziner:innen) medizinisches Cannabis verordnen. Suche im Internet nach Online-Datenbanken und Verzeichnissen, um spezialisierte Ärztinnen oder Ärzte zu finden.
Es gibt noch wenig spezielle Listen für Mediziner:innen, die medizinisches Cannabis verordnen. Alternativ hierzu kannst Du Rücksprache mit Deiner Krankenkasse halten, die Dich gegebenenfalls an eine Fachperson verweisen kann.
Findest Du in Deiner Stadt keine Ärztin und keinen Arzt für eine Verordnung von medizinischem Cannabis, stehen Dir Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, die sich auf Telemedizin spezialisiert haben. Diese approbierten Fachpersonen, die umgangssprachlich auch als Fernärztinnen und Fernärzte bezeichnet werden, dürfen Dir Cannabis verschreiben.
Daraus ergeben sich für Dich verschiedene Vorteile:
In Deutschland ist die Verschreibung von medizinischem Cannabis durch die Ärztin oder den Arzt seit dem 1. April 2024 ohne BTM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) möglich. Das erleichtert den Zugang und Du hast auch die Möglichkeit, telemedizinische Angebote zu nutzen. Stelle sicher, dass Deine Ärztin oder Dein Arzt ausreichend Erfahrung mit Cannabis-Therapien haben.
Die Suche nach einer Ärztin oder einem Arzt mit Erfahrungen in der Cannabis-Therapie beginnt meist mit einer Online-Recherche. Durchsuche Verzeichnisse und Websites, die auf Cannabis-Spezialisten ausgerichtet sind. So findest Du Deine Praxis des Vertrauens.
Ärztinnen und Ärzte, die medizinisches Cannabis verschreiben, benötigen keine spezielle Ausbildung. Sie sollten dennoch umfassende Kenntnisse mitbringen und diese durch Zertifikate oder Schulungen nachweisen können.
Nein, die Bezeichnung „Cannabis-Arzt“ ist kein medizinischer Titel in Deutschland. Ärztinnen und Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, sind in der Regel Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie, Onkologie, Schmerztherapie oder Allgemeinmedizin.
Die Wirksamkeit einer Cannabis-Therapie kann nie zu 100 % sichergestellt werden. Durch eine strenge Überwachung und regelmäßige Kontrolltermine wird jedoch gewährleistet, dass Du bestmöglich betreut wirst. Ergebnisse und Erfahrungen werden zudem anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet.
Ja, mit Ausnahme von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten.
Zur Erstberatung bei einem Arzt oder einer Ärztin mit Erfahrung in der Cannabis-Therapie gehört eine ausführliche Befragung zu Deinem Gesundheitszustand (Anamnese) sowie die Prüfung, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt.
1. KBV (o. J.). Cannabis - was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen. Abgerufen am 24. Juni 2024, von https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php
2. Bundesministerium für Gesundheit (o. J.). "Cannabis als Medizin" - Fragen und Antworten zum Gesetz. Abgerufen am 24. Juni 2024, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis/faq-cannabis-als-medizin
3. Techniker Krankenkasse (o. J.). Indikationen: Bei welchen Krankheiten kommt Cannabis als Medizin in Frage. Abgerufen am 24. Juni 2024, von https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/indikationeb-cannabis-medizin-2032610
4. Gemeinsamer Bundesausschuss (o. J.). G-BA regelt Verordnung von medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen. Abgerufen am 24. Juni 2024, von https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1098/