Medizinisches Cannabis - Krankenkasse

Herausforderungen bei der Kostenübernahme für medizinisches Cannabis durch die Krankenkassen

Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinisches Cannabis? Das hängt von diversen Kriterien ab. Die ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis auf Rezept ist zwar möglich, die Übernahme der Kosten kann jedoch von den Krankenkassen unter bestimmten Umständen abgelehnt werden. Erfahre bei uns, wie Du Dich bei Antragsablehnung verhalten kannst und welche Möglichkeiten es gibt.

*Rezeptpflichtige Arzneimittel erfordern eine ärztliche Verschreibung
Medizinisch geprüft durch
unser internes Medical Team

Letzte Änderung:

19.7.2024

Das Wichtigste in Kürze
  • Vor der Cannabis-Kostenübernahme muss ein korrekter und vollständiger Antrag durch Dich und Deine Ärztin bzw. Deinen Arzt gestellt werden.
  • Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Widerspruch möglich.
  • Jeder kann ein privates Cannabis-Rezept ohne Kostenübernahme

Aktuelle Rechtslage bezüglich der Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Medizinisches Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Nachfolgend stellen wir Dir die Bedingungen für die Verordnungsfähigkeit vor:

  • Es muss laut Gesetzgeber eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen. Sie muss folglich Dein Leben bedrohen oder Deine Lebensqualität nachhaltig und negativ beeinflussen.
  • Normale Therapieformen müssen ausgeschöpft worden sein und bei Dir keine Wirkung gezeigt haben oder nicht vertragen worden sein. Dies muss Deine Ärztin oder Dein Arzt genau begründen und dokumentieren.
  • Cannabishaltige Fertigprodukte sind bei der Verordnung Blüten und Extrakten vorzuziehen und eine spürbare positive Wirkung auf Deinen Krankheitsverlauf muss von Deiner Ärztin oder Deinem Arzt erwartet werden.
  • In den ersten drei Monaten folgt eine engmaschige Kontrolle bezüglich der Wirksamkeit bei Dir.
  • Bei einer Erstverordnung ist für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.

Sofern Du keine Cannabis-Genehmigung durch Deine Krankenkasse bekommst, ist die Verordnung auf Privatrezept möglich. Hierfür bieten sich heute telemedizinische Anbieter an, die eine ortsunabhängige Beratung ermöglichen.

Grundlagen der Verschreibung und Kostenübernahme von medizinischem Cannabis

Die Verschreibung von medizinischem Cannabis muss immer durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Nur wenn die medizinische Fachperson zu der Ansicht kommt, dass Cannabis bei Deinen Beschwerden helfen kann, wird ein Cannabis-Rezept ausgestellt. Es ist erforderlich, Risiken und Nebenwirkungen abzuwägen und sie dem potenziellen Nutzen gegenüberzustellen.

Antrag und Verfahren der Genehmigung

Bei der Ausstellung des ersten Cannabis-Rezepts muss die zuständige Krankenkasse eine Genehmigung erteilen. Nachdem die Rückmeldung von der Krankenkasse vorliegt, wird das Rezept ausgestellt. Alternativ ist aber immer die Ausstellung eines Privatrezepts möglich, für das Du finanziell selbst aufkommen musst.

Wichtige Inhalte des Antrags sind:

  • Dokumentation über die vorliegende Erkrankung mit Einschätzung als schwerwiegend.
  • Erklärung, dass es keine adäquate Alternativtherapie nach medizinischen Standards für die Beschwerden gibt.
  • Einschätzung, dass bei einer Therapie mit Cannabis der positive Nutzen überwiegt und potenzielle Nebenwirkungen bei der Überlegung mit einbezogen wurden.
  • Darlegung, dass eine nicht ganz entfernte Aussicht auf eine deutliche Besserung Deines Krankheitsverlaufs besteht.

Nach Verkürzung der Frist im Jahr 2023 muss die Krankenkasse nun innerhalb von 14 Tagen über den Antrag auf Kostenübernahme für medizinisches Cannabis entscheiden. Diese Frist verlängert sich, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Einschätzung hinzugezogen wird. In diesem Fall muss der Bescheid innerhalb von vier Wochen ergehen.

Im Rahmen der ambulanten Palliativversorgung ist die Frist auf drei Tage verkürzt. In dringenden Fällen, etwa bei schwerwiegenden und akuten Symptomen, kann die Therapie so direkt begonnen werden. Wurde die Cannabis-Therapie im stationären Setting begonnen, beträgt die Frist beim Wechsel in die ambulante Versorgung ebenfalls drei Tage.

Eine erneute Genehmigung ist weder bei Folgeverordnungen noch bei einer Dosisanpassung oder einem Produktwechsel erforderlich. Lediglich bei Änderung der Indikation muss erneut ein Antrag gestellt werden.

Problematik der Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Für viele Patientinnen und Patienten ist die Problematik der Kostenübernahme für medizinisches Cannabis ein großes Hindernis. Trotz der ärztlichen Verordnung kommt es immer noch oft zu Ablehnungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV).

Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Unzureichende Dokumentation: Häufig fehlt es an detaillierten medizinischen Unterlagen, die die Notwendigkeit der Therapie mit Cannabis belegen. Die Krankenkassen verlangen umfassende Dokumentationen über die bisherige Behandlung und die Ergebnisse anderer Therapieversuche.
  • Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit: In einigen Fällen zweifeln die Krankenkassen an der medizinischen Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie. Das könnte der Fall sein, wenn die erwarteten Vorteile der Behandlung nicht klar dargestellt oder wissenschaftlich unzureichend belegt sind.
  • Formfehler im Antrag: Eine Ablehnung ist auch aufgrund formaler Fehler im Antrag möglich. Wenn notwendige Angaben fehlen, lehnen die GKVs regelmäßig ab.
  • Kostengründe: Die Krankenkassen sind darauf bedacht, die Kosten zu kontrollieren und übernehmen daher nur Therapien, die als medizinisch notwendig gelten.

Unterschiede zwischen der Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Die Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis variiert zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenkasse: Die GKV ist an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden und übernimmt die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören die Schwere der Erkrankung und die mangelnde Wirksamkeit alternativer Therapien. Über einen Cannabis-Kostenübernahme-Antrag wird der erste Schritt zur subventionierten Verordnung ermöglicht.

Private Krankenversicherung (PKV): In der PKV gibt es flexiblere Regelungen für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis, die Leistungen hängen aber stark vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Einige PKVs sind bei der Genehmigung großzügiger, andere schneller. Die formalen Hürden sind allerdings geringer, es geht nur darum, die Erstattungsfähigkeit zu prüfen.

In jedem Fall kannst Du aber immer Dein Cannabis-Rezept selbst bezahlen. Wird Deine Kostenübernahme abgelehnt, bedeutet das also nicht, dass Du kein medizinisches Cannabis erhalten kannst. Es bedeutet nur, dass Du die Kosten selbst tragen musst.

Juristische Aspekte und Rechtsprechung

Wann eine Erkrankung als schwerwiegend genug eingestuft wird und welche Therapien vorher zwingend erforderlich sind, beschäftigt die Gerichte. Die Krankenkassen prüfen Anträge sehr genau und lehnen sie schon bei winzigen Fehlern rundum ab.

Sofern die juristischen Vorgaben (schwerwiegende Erkrankung, positive Aussicht auf Erfolg etc.) erfüllt sind, könnte die Ablehnung an einer fehlenden Dokumentation liegen. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Antrag im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens erneut einzureichen.

Widerspruch und rechtliche Schritte

Hat die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme von medizinischem Cannabis abgelehnt, ist das noch nicht der letzte Schritt. Du hast nun die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Krankenkasse einzulegen. Entscheidend ist der Tag, an dem Du Deinen Ablehnungsbescheid erhalten hast.

Die Krankenkasse prüft Deinen Widerspruch und stellt Dir einen Widerspruchsbescheid zu. Wird die Kostenübernahme weiterhin abgelehnt, erfährst Du es schriftlich.

Bei einer fortlaufenden Ablehnung besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Hierfür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Es ist ratsam, bei diesem Schritt eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuzuziehen.

Zusammenfassung

Die medizinische Verordnung von Cannabis auf Rezept ist möglich, die Kostenübernahme wird von Krankenkassen aber unter Umständen abgelehnt. Mit einem sorgfältig erstellten Antrag und exakter Dokumentation der Beschwerden steigen die Chancen, dass Deine Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei einer Ablehnung gibt es rechtliche Möglichkeiten. Zudem kannst Du immer ein Cannabis-Rezept selbst bezahlen. Die Krankenkasse kann Dir nicht vorschreiben, ob Du grundsätzlich medizinisches Cannabis erhalten kannst.

Häufige Fragen

Berechtigt sind Personen mit schwerwiegender Erkrankung, wenn Standardtherapien nicht ausreichend wirken. Voraussetzung ist immer, dass die behandelnde Praxis die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Therapie bescheinigt und einen Antrag ausfüllt.

Die Frist für die Krankenkasse liegt bei 14 Tagen. Wird der Medizinische Dienst hinzugezogen, verlängert sich diese auf einen Monat. Bei Palliativpatienten muss die Entscheidung binnen drei Tagen gefallen sein.

Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für medizinisches Cannabis unter den im § 31 Abs. 6 SGB V festgelegten Bedingungen zu übernehmen. Dadurch sind die Hürden für einen erfolgreichen Antrag aber relativ hoch. Private Krankenversicherungen können eine Kostenübernahme in Verträgen ausschließen oder Teilbeträge erstatten.

Die antragstellende Person muss unter einer schwerwiegenden Erkrankung leiden, die bereits erfolglos auf andere Weise therapiert wurde. Es muss eine detaillierte medizinische Dokumentation vorgelegt werden, die die Notwendigkeit der Cannabis-Therapie darlegt und eine positive Erfolgsprognose bescheinigt.

Anträge auf Kostenübernahme werden häufig abgelehnt, weil die eingereichten Unterlagen unvollständig sind oder die medizinische Notwendigkeit der Therapie nicht ausreichend dokumentiert wurde. Weitere Gründe können Formfehler im Antrag sein oder auch Zweifel an der Wirksamkeit von Cannabis im jeweiligen Fall.

Zusätzliche Unterstützung und Beratung zur Kostenübernahme von medizinischem Cannabis kannst Du bei spezialisierten Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen finden. Auch Deine Ärztin oder Dein Arzt können Dir wertvolle Informationen und Hilfe bieten.

Quellenangaben

1. KBV (o. J.). Verordnung von Cannabis in Arzneimittel-Richtlinie geregelt. Abgerufen am 21. Juni 2024, von https://www.kbv.de/html/1150_64286.php

2. KBV (o. J.). Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen. Abgerufen am 21. Juni 2024, von https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php

3. Bundesärztekammer. (o. J.). FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin. Abgerufen am 21. Juni 2024, von https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Versorgung/Cannabis.pdf

4. Bundessozialgericht (o. J.). Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept. Abgerufen am 21. Juni 2024, von https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022_41.html