Grundlagen der Verschreibung und Kostenübernahme von medizinischem Cannabis
Die Verschreibung von medizinischem Cannabis muss immer durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Nur wenn die medizinische Fachperson zu der Ansicht kommt, dass Cannabis bei Deinen Beschwerden helfen kann, wird ein Cannabis-Rezept ausgestellt. Es ist erforderlich, Risiken und Nebenwirkungen abzuwägen und sie dem potenziellen Nutzen gegenüberzustellen. In Deutschland kannst Du kein medizinisches Cannabis ohne Rezept kaufen.
Antrag und Verfahren der Genehmigung
Bei der Ausstellung des ersten Cannabis-Rezepts muss die zuständige Krankenkasse eine Genehmigung erteilen. Nachdem die Rückmeldung von der Krankenkasse vorliegt, wird das Rezept ausgestellt. Alternativ ist aber immer die Ausstellung eines Privatrezepts möglich, für das Du finanziell selbst aufkommen musst.
Wichtige Inhalte des Antrags sind:
- Dokumentation über die vorliegende Erkrankung mit Einschätzung als schwerwiegend.
- Erklärung, dass es keine adäquate Alternativtherapie nach medizinischen Standards für die Beschwerden gibt.
- Einschätzung, dass bei einer Therapie mit Cannabis der positive Nutzen überwiegt und potenzielle Nebenwirkungen bei der Überlegung mit einbezogen wurden.
- Darlegung, dass eine nicht ganz entfernte Aussicht auf eine deutliche Besserung Deines Krankheitsverlaufs besteht.
Nach Verkürzung der Frist im Jahr 2023 muss die Krankenkasse nun innerhalb von 14 Tagen über den Antrag auf Kostenübernahme für medizinisches Cannabis entscheiden. Diese Frist verlängert sich, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Einschätzung hinzugezogen wird. In diesem Fall muss der Bescheid innerhalb von vier Wochen ergehen.
Im Rahmen der ambulanten Palliativversorgung ist die Frist auf drei Tage verkürzt. In dringenden Fällen, etwa bei schwerwiegenden und akuten Symptomen, kann die Therapie so direkt begonnen werden. Wurde die Cannabis-Therapie im stationären Setting begonnen, beträgt die Frist beim Wechsel in die ambulante Versorgung ebenfalls drei Tage.
Eine erneute Genehmigung ist weder bei Folgeverordnungen noch bei einer Dosisanpassung oder einem Produktwechsel erforderlich. Lediglich bei Änderung der Indikation muss erneut ein Antrag gestellt werden.
Problematik der Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Für viele Patientinnen und Patienten ist die Problematik der Kostenübernahme für medizinisches Cannabis ein großes Hindernis. Trotz der ärztlichen Verordnung kommt es immer noch oft zu Ablehnungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV).
Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Unzureichende Dokumentation: Häufig fehlt es an detaillierten medizinischen Unterlagen, die die Notwendigkeit der Therapie mit Cannabis belegen. Die Krankenkassen verlangen umfassende Dokumentationen über die bisherige Behandlung und die Ergebnisse anderer Therapieversuche.
- Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit: In einigen Fällen zweifeln die Krankenkassen an der medizinischen Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie. Das könnte der Fall sein, wenn die erwarteten Vorteile der Behandlung nicht klar dargestellt oder wissenschaftlich unzureichend belegt sind.
- Formfehler im Antrag: Eine Ablehnung ist auch aufgrund formaler Fehler im Antrag möglich. Wenn notwendige Angaben fehlen, lehnen die GKVs regelmäßig ab.
- Kostengründe: Die Krankenkassen sind darauf bedacht, die Kosten zu kontrollieren und übernehmen daher nur Therapien, die als medizinisch notwendig gelten.
Unterschiede zwischen der Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Die Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis variiert zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkasse: Die GKV ist an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden und übernimmt die Kosten nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören die Schwere der Erkrankung und die mangelnde Wirksamkeit alternativer Therapien. Über einen Cannabis-Kostenübernahme-Antrag wird der erste Schritt zur subventionierten Verordnung ermöglicht.
Private Krankenversicherung (PKV): In der PKV gibt es flexiblere Regelungen für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis, die Leistungen hängen aber stark vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Einige PKVs sind bei der Genehmigung großzügiger, andere schneller. Die formalen Hürden sind allerdings geringer, es geht nur darum, die Erstattungsfähigkeit zu prüfen.
In jedem Fall kannst Du aber immer Dein Cannabis-Rezept selbst bezahlen. Wird Deine Kostenübernahme abgelehnt, bedeutet das also nicht, dass Du kein medizinisches Cannabis erhalten kannst. Es bedeutet nur, dass Du die Kosten selbst tragen musst.
Juristische Aspekte und Rechtsprechung
Wann eine Erkrankung als schwerwiegend genug eingestuft wird und welche Therapien vorher zwingend erforderlich sind, beschäftigt die Gerichte. Die Krankenkassen prüfen Anträge sehr genau und lehnen sie schon bei winzigen Fehlern rundum ab.
Sofern die juristischen Vorgaben (schwerwiegende Erkrankung, positive Aussicht auf Erfolg etc.) erfüllt sind, könnte die Ablehnung an einer fehlenden Dokumentation liegen. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Antrag im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens erneut einzureichen.
Widerspruch und rechtliche Schritte
Hat die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme von medizinischem Cannabis abgelehnt, ist das noch nicht der letzte Schritt. Du hast nun die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Krankenkasse einzulegen. Entscheidend ist der Tag, an dem Du Deinen Ablehnungsbescheid erhalten hast.
Die Krankenkasse prüft Deinen Widerspruch und stellt Dir einen Widerspruchsbescheid zu. Wird die Kostenübernahme weiterhin abgelehnt, erfährst Du es schriftlich.
Bei einer fortlaufenden Ablehnung besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Hierfür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Es ist ratsam, bei diesem Schritt eine Anwältin oder einen Anwalt hinzuzuziehen.